Legalitätsprinzip

Legalitätsprinzip
Le|ga|li|täts|prin|zip 〈n.; -s; unz.; Rechtsw.〉 Verfolgungs- u. Anklagezwang im Strafrecht, Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, jede Straftat im öffentlichen Interesse zu verfolgen

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Legalitätsprinzip,
 
im Strafverfahren der Grundsatz, dass die Strafverfolgungsbehörden (je nach Zuständigkeit Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt u. a.) bei Verdacht einer Straftat von Amts wegen, also auch ohne Anzeige oder Antrag, einzuschreiten, d. h. zu ermitteln haben, »sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen« (§§ 152 StPO, 386 AO). Das Legalitätsprinzip ist die Regel; Ausnahmen sind nach dem ihm entgegengesetzten Opportunitätsprinzip möglich. Durch das Legalitätsprinzip soll die Gleichheit vor dem Gesetz gewährleistet werden. Die vorsätzliche Nichtverfolgung strafbarer Handlungen kann als Strafvereitlung im Amt nach § 258 a StGB bestraft werden. - Das Legalitätsprinzip gilt mit Einschränkungen auch in Österreich (§ 34, 87 StPO) und der Schweiz.

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Le|ga|li|täts|ma|xi|me, die, Le|ga|li|täts|prin|zip, das <o. Pl.> (Rechtsspr.): Pflicht der Staatsanwaltschaft, alle strafbaren Handlungen zu verfolgen.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Legalitätsprinzip — Legalitätsprinzip, derjenige Grundsatz im Strafprozeß, wonach die staatliche Strafverfolgungsbehörde, die Staatsanwaltschaft, verpflichtet ist, sofern zureichende tatsächliche Anhaltepunkte für die Annahme eines begangenen Verbrechens vorliegen,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Legalitätsprinzip — Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft und Polizei), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat, die kein reines Antragsdelikt ist, erlangt hat… …   Deutsch Wikipedia

  • Legalitätsprinzip — Le|ga|li|täts|prin|zip 〈n.; Gen.: s; Pl.: unz.; Rechtsw.〉 Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, Straftaten im öffentlichen Interesse zu verfolgen …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Legalitätsprinzip — 1. Begründet im Strafprozess die Pflicht der Strafverfolgungsbehörden, bei Vorliegen zureichender Anhaltspunkte wegen aller gesetzlich strafbaren und verfolgbaren Handlungen einzuschreiten (§§ 152 II, 163, 165 StPO) und Klage zu erheben, wenn ein …   Lexikon der Economics

  • Legalitätsprinzip — Le|ga|li|täts|prin|zip Plural ien (Rechtswissenschaft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Strafverfolgungspflicht — Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft und Polizei), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt hat (etwa durch Anzeigeerstattung) (§§ 152 …   Deutsch Wikipedia

  • Strafverfolgungszwang — Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft und Polizei), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt hat (etwa durch Anzeigeerstattung) (§§ 152 …   Deutsch Wikipedia

  • Amtsermittlung — Im politischen und juristischen Sprachgebrauch bedeutet der Ausdruck von Amts wegen (oder lat. ex officio), dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnehmen muss bzw. dass… …   Deutsch Wikipedia

  • Amtsermittlungsprinzip — Im politischen und juristischen Sprachgebrauch bedeutet der Ausdruck von Amts wegen (oder lat. ex officio), dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnehmen muss bzw. dass… …   Deutsch Wikipedia

  • Ex officio — Im politischen und juristischen Sprachgebrauch bedeutet der Ausdruck von Amts wegen (oder lat. ex officio), dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnehmen muss bzw. dass… …   Deutsch Wikipedia

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